Rechtsprechung
   BSG, 27.02.2002 - B 9 SB 6/01 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2140
BSG, 27.02.2002 - B 9 SB 6/01 R (https://dejure.org/2002,2140)
BSG, Entscheidung vom 27.02.2002 - B 9 SB 6/01 R (https://dejure.org/2002,2140)
BSG, Entscheidung vom 27. Februar 2002 - B 9 SB 6/01 R (https://dejure.org/2002,2140)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,2140) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • lexetius.com

    Schwerbehindertenrecht - sozialgerichtliches Verfahren - Prozeßvertretung - Bezirksregierung Münster - Auflösung des Landesversorgungsamtes Nordrhein-Westfalen - Bewertung von Umweltkrankheiten - Vergleichsmaßstab

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Prozeßvertretung - Bezirksregierung Münster - Auflösung des Landesversorgungsamtes Nordrhein-Westfalen - Bewertung von Umweltkrankheiten - Vergleichsmaßstab

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 07.11.2001 - B 9 SB 1/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Schwerbehindertenrecht - Prozeßvertretung -

    Auszug aus BSG, 27.02.2002 - B 9 SB 6/01 R
    Dies hat der Senat in seinem Urteil vom 12. Juni 2001 - B 9 V 5/00 R - (veröffentlicht in SozR 3-3100 § 5 Nr. 9) sowie in seinem Urteil vom 7. November 2001 - B 9 SB 1/01 R - entschieden und ausführlich begründet.

    Maßgeblich für die Feststellung des GdB ist hier, wie der Senat bereits entschieden hat (vgl Urteil vom 12. April 2000 in SozR 3-3870 § 3 Nr. 9), der Sach- und Streitstand im Zeitpunkt der (letzten) mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits durch das Tatsachengericht, hier also des LSG Nordrhein-Westfalen am 3. April 2001 und - weil es sich um eine Verpflichtungsklage handelt, mit der eine Anfechtung des Verwaltungsaktes des Beklagten einhergeht -, die im Zeitpunkt der Revisionsentscheidung maßgebliche Rechtslage (vgl Senatsurteil vom 7. November 2001 - B 9 SB 1/01 R - sowie Meyer-Ladewig, aaO, § 54 RdNr 34 mwN).

  • BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77

    Berufsausbildungsabgabe

    Auszug aus BSG, 27.02.2002 - B 9 SB 6/01 R
    Sie haben das Recht, die für den Gesetzesvollzug erforderlichen Behörden einzurichten, müssen dabei aber die sachgerechte Erledigung des sich aus der Bundesgesetzgebung ergebenden Aufgabenbestandes sicherstellen (vgl BVerfGE 55, 274, 318; s dazu auch BVerfGE 75, 108, 250, 152).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus BSG, 27.02.2002 - B 9 SB 6/01 R
    Sie haben das Recht, die für den Gesetzesvollzug erforderlichen Behörden einzurichten, müssen dabei aber die sachgerechte Erledigung des sich aus der Bundesgesetzgebung ergebenden Aufgabenbestandes sicherstellen (vgl BVerfGE 55, 274, 318; s dazu auch BVerfGE 75, 108, 250, 152).
  • BSG, 12.04.2000 - B 9 SB 3/99 R

    Bemessung der GdB bei nicht nur vorübergehende Funktionsbeeinträchtigung

    Auszug aus BSG, 27.02.2002 - B 9 SB 6/01 R
    Maßgeblich für die Feststellung des GdB ist hier, wie der Senat bereits entschieden hat (vgl Urteil vom 12. April 2000 in SozR 3-3870 § 3 Nr. 9), der Sach- und Streitstand im Zeitpunkt der (letzten) mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits durch das Tatsachengericht, hier also des LSG Nordrhein-Westfalen am 3. April 2001 und - weil es sich um eine Verpflichtungsklage handelt, mit der eine Anfechtung des Verwaltungsaktes des Beklagten einhergeht -, die im Zeitpunkt der Revisionsentscheidung maßgebliche Rechtslage (vgl Senatsurteil vom 7. November 2001 - B 9 SB 1/01 R - sowie Meyer-Ladewig, aaO, § 54 RdNr 34 mwN).
  • BSG, 12.06.2001 - B 9 V 5/00 R

    Kriegsopferversorgung - Prozeßvertretung - Landesversorgungsamt -

    Auszug aus BSG, 27.02.2002 - B 9 SB 6/01 R
    Dies hat der Senat in seinem Urteil vom 12. Juni 2001 - B 9 V 5/00 R - (veröffentlicht in SozR 3-3100 § 5 Nr. 9) sowie in seinem Urteil vom 7. November 2001 - B 9 SB 1/01 R - entschieden und ausführlich begründet.
  • BSG, 11.08.2015 - B 9 SB 1/14 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen G - erhebliche Beeinträchtigung der

    a) Dieses prozessuale Ziel verfolgt die Klägerin zulässigerweise mit der kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (§ 54 Abs. 1 S 1 SGG - siehe zur statthaften Klageart etwa BSG Urteil vom 27.2.2002 - B 9 SB 6/01 R - Juris RdNr 40).
  • BSG, 10.12.2003 - B 9 VS 1/01 R

    Überkreuzspende - Lebensorganspende - Nierentransplantation - Ehepaare - Schweiz

    Wie er bereits mehrfach entschieden hat (vgl BSGE 88, 153, 154 ff = SozR 3-3100 § 5 Nr. 9; Urteil vom 7. November 2001 - B 9 SB 1/01 R -, JURIS; Urteil vom 27. Februar 2002 - B 9 SB 6/01 R -, JURIS), erfüllt die Vertretung des Beklagten durch die als Landesversorgungsamt bezeichnete Abteilung der Bezirksregierung Münster die Voraussetzungen des § 71 Abs. 5 Sozialgerichtsgesetz (SGG).
  • BSG, 14.06.2018 - B 9 SB 2/16 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - sozialgerichtliches Verfahren -

    Die Klägerin verfolgt ihr prozessuales Ziel, einen GdB von 30 zu erreichen, zulässigerweise weiter mit der kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (§ 54 Abs. 1 S 1 SGG - s zur statthaften Klageart etwa BSG Urteil vom 27.2.2002 - B 9 SB 6/01 R - Juris RdNr 40) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht